Notwehr nach § 32 StGB: Was in Deutschland erlaubt ist

7 Minuten Lesezeit Aktualisiert: 19. April 2026

Notwehr ist eines der ältesten und wichtigsten Konzepte im deutschen Strafrecht. § 32 StGB gibt jedem das Recht, sich oder andere gegen einen Angriff zu verteidigen — auch mit Gewalt, die ansonsten strafbar wäre. Die Regelung ist kurz, aber ihre Auslegung hat Generationen von Gerichten beschäftigt.

Wer die Grundregeln kennt, handelt im Ernstfall rechtssicher. Wer sie nicht kennt, riskiert selbst bei berechtigter Verteidigung eine Anklage.

Auf einen Blick

Notwehr setzt drei Bedingungen voraus: Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff, die Erforderlichkeit der Verteidigung und die Verhältnismäßigkeit. Wer diese drei Punkte erfüllt, handelt straffrei — selbst wenn der Angreifer verletzt wird.

INHALT
  1. Der Gesetzestext und seine drei Kernbegriffe
  2. Was ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff?
  3. Die Erforderlichkeit der Verteidigung
  4. Das umstrittene Kriterium „geboten"
  5. Notwehrüberschreitung nach § 33 StGB

1. Der Gesetzestext und seine drei Kernbegriffe

§ 32 StGB lautet im Kern: „Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Aus diesem Text lassen sich drei Kernbegriffe herausarbeiten, die jeden Notwehrfall prüfen:

Jeder Punkt muss erfüllt sein, damit Notwehr vorliegt. Fehlt einer, wird die Tat strafrechtlich geprüft wie jede andere.

2. Was ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff?

Ein Angriff ist jede menschliche Handlung, die ein rechtlich geschütztes Gut bedroht — Körper, Leben, Eigentum, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung. Auch psychische Gewalt kann Angriff sein, wenn sie in körperliche Bedrohung umschlägt.

Gegenwärtig heißt: Der Angriff steht unmittelbar bevor, findet gerade statt oder dauert noch an. Ein Angriff, der schon beendet ist, erlaubt keine Notwehr mehr — auch wenn die Beleidigung noch in den Ohren hängt. Dann handelt es sich um Vergeltung, nicht Verteidigung.

Rechtswidrig heißt: Der Angreifer handelt nicht in Erfüllung einer Pflicht oder eines Rechts. Ein Polizist, der einen Festgenommenen festhält, führt keinen rechtswidrigen Angriff aus — gegen ihn gibt es kein Notwehrrecht. Ein Betrunkener, der ohne Grund auf einen Passanten einschlägt, handelt rechtswidrig.

Beispiele aus der Rechtsprechung, die keine Notwehr auslösen: Beleidigungen ohne drohende Eskalation, Provokationen oder Streit, bei denen man freiwillig stehen bleibt, Angriffe auf fremdes Eigentum, das einem nicht selbst zusteht (außer als Nothilfe).

3. Die Erforderlichkeit der Verteidigung

Erforderlich ist das mildeste Mittel, das den Angriff sicher und sofort beendet. Wer zwischen mehreren Möglichkeiten wählen kann, muss die für den Angreifer schonendste wählen — solange sie den gleichen Schutz bietet.

Beispiel: Wer einem unbewaffneten Angreifer mit einem Stoß ausweichen kann, darf nicht mit einem Messer stechen. Wer aber körperlich unterlegen oder in einer Sackgasse steht, darf auch stärkere Mittel einsetzen. Die Rechtsprechung fragt nicht, was theoretisch möglich gewesen wäre, sondern was in der konkreten Situation, unter dem Druck des Augenblicks, dem Verteidiger möglich war.

Wichtig: Es gibt keine Pflicht zur Flucht. Wer angegriffen wird, muss nicht wegrennen, auch wenn das möglich wäre. Der Angegriffene darf stehen bleiben und verteidigen. Dies unterscheidet das deutsche Recht von einigen anderen Rechtssystemen.

4. Das umstrittene Kriterium „geboten"

Der komplizierteste Teil. „Geboten" bedeutet, dass die Notwehr auch ethisch-sozial angemessen sein muss. In vier Konstellationen hat die Rechtsprechung Einschränkungen entwickelt:

Krasses Missverhältnis: Wenn die Verteidigung in einem extremen Missverhältnis zum angegriffenen Rechtsgut steht. Klassisches Beispiel: Ein Kind stiehlt einen Apfel vom Obststand — der Obstverkäufer darf dafür nicht schießen. Der Schutz des Apfels rechtfertigt keinen Tod.

Angriff von Kindern und schuldunfähigen Personen: Wer von einem offensichtlich betrunkenen, psychisch erkrankten oder sehr jungen Menschen angegriffen wird, muss mildere Mittel wählen. Notwehr ist nicht ausgeschlossen, aber stärker begrenzt.

Enge persönliche Beziehungen: Bei Angriffen innerhalb der Familie oder Partnerschaft werden höhere Anforderungen an die Erforderlichkeit gestellt. Die Rechtsprechung ist hier allerdings nach den Fortschritten im Schutz vor häuslicher Gewalt deutlich liberaler geworden.

Provozierte Notwehrlage: Wer den Angriff selbst schuldhaft provoziert hat, verliert teilweise sein Notwehrrecht. Wer einen Streit anfängt und dann vom Gegenüber angegriffen wird, muss zuerst zurückweichen — erst wenn das nicht mehr möglich ist, darf verteidigt werden.

5. Notwehrüberschreitung nach § 33 StGB

Ein zentraler Schutz für den Verteidiger: § 33 StGB bestimmt, dass eine Notwehrüberschreitung straffrei bleibt, wenn sie aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken geschieht. Wer im Moment eines plötzlichen Angriffs überreagiert, wird nicht bestraft — auch wenn die Verteidigung objektiv zu weit ging.

Das heißt in der Praxis: Wer nachts von einem Einbrecher überrascht wird und in der Panik stärker zuschlägt als nötig, bleibt straffrei. Voraussetzung ist eine emotionale Ausnahmesituation, die jedem Durchschnittsmenschen widerfahren könnte.

Nicht geschützt sind Überschreitungen aus Aggression, Rache oder Berechnung. Wer einen Angreifer nach beendetem Angriff nochmals tritt, fällt aus dem Schutz des § 33 heraus.

Fazit

Notwehr ist ein starkes Abwehrrecht — stärker als vielen bewusst ist. Wer sich oder andere vor einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff schützt und dabei das mildeste wirksame Mittel wählt, handelt straffrei. Die Ausnahmen sind eng, die Voraussetzungen klar, der Schutz durch § 33 in Ausnahmesituationen groß. Wer die Grundzüge kennt, handelt im Ernstfall nicht nur richtig, sondern auch rechtssicher.

Häufige Fragen

Muss ich vor einem Angreifer weglaufen, wenn ich die Möglichkeit habe?

Nein. Das deutsche Notwehrrecht kennt keine Fluchtpflicht. Wer angegriffen wird, darf stehen bleiben und sich verteidigen — auch wenn eine Flucht theoretisch möglich wäre. Das unterscheidet das deutsche Recht von einigen anderen Rechtssystemen.

Was bedeutet gegenwärtiger Angriff konkret?

Ein Angriff gilt als gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Ein bereits beendeter Angriff rechtfertigt keine Notwehr mehr — dann wäre die Gegenwehr Vergeltung und damit strafbar. Entscheidend ist der zeitliche Zusammenhang.

Darf ich mich mit voller Kraft gegen ein Kind verteidigen?

Bei Angriffen durch offensichtlich schuldunfähige Personen — Kinder, erkennbar psychisch Erkrankte, stark Betrunkene — ist das Notwehrrecht eingeschränkt. Hier müssen mildere Mittel gewählt werden, auch wenn die objektive Bedrohung vergleichbar ist. Die Rechtsprechung nennt das ethisch-soziale Einschränkung.

Was passiert, wenn ich die Notwehr überschreite?

§ 33 StGB schützt bei Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. Wer im Moment einer Bedrohung aus Panik stärker reagiert als nötig, bleibt straffrei. Geschützt sind emotionale Ausnahmesituationen — nicht aber bewusste Überreaktionen aus Aggression oder Rache.