Ring Doorbell und DSGVO: Rechtssichere Nutzung in Deutschland
Die Ring Video Doorbell gehört zu den meistverkauften Klingelkameras in Deutschland. Gleichzeitig steht Ring in der Kritik wegen seiner Datenspeicherung auf US-Servern und seiner Kooperation mit US-Strafverfolgungsbehörden. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Kamera in Deutschland DSGVO-konform betrieben werden kann — und welche Einstellungen dafür notwendig sind.
Ring speichert alle Aufnahmen standardmäßig in der Amazon-Cloud (AWS), häufig auf Servern in den USA. Nach der DSGVO ist das nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Wer die Kamera so nutzt wie aus der Packung, riskiert DSGVO-Verstöße.
Grundsätzliche DSGVO-Hürden
Eine Klingelkamera wie die Ring Video Doorbell erfasst zwangsläufig Menschen, die sich dem Hauseingang nähern — Postboten, Nachbarn, Besucher, zufällig Vorbeigehende. Jede dieser Personen ist „Betroffene" im DSGVO-Sinn. Damit greifen die vollen Informations-, Transparenz- und Löschpflichten.
Zusätzlich gilt: Ring verarbeitet die Daten über Amazon Web Services (AWS) in den USA. Das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2020 hat klargestellt, dass US-Datenverarbeitung nur unter zusätzlichen Schutzmaßnahmen DSGVO-konform ist. Seit dem Data Privacy Framework 2023 ist die Lage etwas entspannter, aber nicht risikofrei.
Die drei kritischen Einstellungen
Wer die Ring Doorbell nutzt, sollte drei Einstellungen vor der Inbetriebnahme aktivieren:
- Privatzonen (Privacy Zones) — Bildbereiche, die dauerhaft geschwärzt werden. Diese Funktion erreicht man in der Ring-App unter „Geräteeinstellungen" → „Video-Einstellungen" → „Datenschutzzonen". Dort lassen sich bis zu drei rechteckige Bereiche definieren, die nie aufgenommen werden. Zwingend zu maskieren: Nachbargrundstücke, öffentliche Gehwege, Straßen.
- Bewegungszonen begrenzen — Die Kamera soll nur bei Bewegungen im relevanten Bereich aufzeichnen, nicht bei jedem vorbeigehenden Passanten. In den „Bewegungseinstellungen" lassen sich die aktiven Zonen auf den eigenen Eingangsbereich beschränken.
- Aufbewahrungsdauer verkürzen — Ring speichert Videos standardmäßig bis zu 180 Tage im EU-Raum, in manchen Regionen länger. Die DSGVO fordert eine Speicherung „so kurz wie möglich". Empfohlen: 7-14 Tage, maximal 30 Tage. Einstellung unter „Kontrollzentrum" → „Aufbewahrungsdauer".
Audio deaktivieren
Die Ring Doorbell nimmt standardmäßig Audio mit auf. Das ist in Deutschland rechtlich problematischer als die Bildaufnahme — die heimliche Audioaufnahme kann unter § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) fallen. Audio-Mitschnitte sind im Strafrecht schärfer sanktioniert als reine Bildaufnahmen.
Empfehlung: Audio in den Einstellungen deaktivieren, wenn keine zwingende Notwendigkeit besteht. In der Ring-App unter „Geräteeinstellungen" → „Audio-Einstellungen" → „Audio-Aufnahme" ausschalten.
Hinweisschild Pflicht
Trotz der „Haushaltsausnahme" ist ein Hinweisschild bei Klingelkameras mit Cloud-Speicherung praktisch immer Pflicht. Die Argumentation: Sobald Daten an einen Cloud-Anbieter (Amazon) übertragen werden, ist die Verarbeitung nicht mehr rein „familiär oder persönlich". Das Oberlandesgericht Hamburg hat 2019 in einem ähnlichen Fall klargestellt, dass die Haushaltsausnahme in solchen Konstellationen nicht greift.
Ein schlichtes DIN-A5-Schild am Hauseingang oder an der Klingel reicht aus — mit den in unserem Ratgeber „Hinweisschild Videoüberwachung" beschriebenen Pflichtangaben.
Alternativen zur Cloud-Pflicht
Wer die Cloud-Speicherung ganz vermeiden möchte, hat zwei Alternativen:
Erstens: Ring Alarm Pro mit lokaler Speicherung über das integrierte Backup-System (eero Router). Die Konfiguration ist komplex, deckt aber die DSGVO-Anforderungen.
Zweitens: Wechsel zu anderen Herstellern mit lokaler Speicherung — insbesondere Reolink (SD-Karte oder NVR), Eufy (HomeBase mit lokalem Speicher) oder INSTAR (lokale Speicherung, deutsche Firma). Diese Modelle umgehen die Cloud-Problematik, weil die Videos nur auf Geräten im eigenen Netzwerk liegen.
Was passiert bei Beschwerden?
Bei einer Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz oder bei einer Abmahnung fragt die Aufsichtsbehörde typischerweise folgendes ab: Welche Bereiche werden erfasst (Screenshots aus der App)? Wie lange werden die Videos gespeichert? Sind Privatzonen aktiv? Gibt es ein Hinweisschild? Wer hat Zugriff auf die Daten?
Wer alle fünf Punkte dokumentiert beantworten kann, hat gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Wer zu einzelnen Punkten keine Dokumentation vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld.
Fazit
Die Ring Doorbell kann DSGVO-konform genutzt werden, aber nur mit bewussten Einstellungen und einem Hinweisschild. Privatzonen, verkürzte Speicherdauer und deaktiviertes Audio sind die drei wichtigsten Einstellungen. Wer die Cloud grundsätzlich meiden will, sollte auf Alternativen mit lokaler Speicherung umsteigen — Reolink, Eufy oder INSTAR sind technisch vergleichbar und datenschutzrechtlich einfacher.