Dashcam in Deutschland: Legal oder verboten?
Die Dashcam war in Deutschland jahrelang ein rechtlicher Graubereich. Seit dem BGH-Urteil von 2018 ist klar: Die Nutzung ist grundsätzlich erlaubt — die Verwertung der Aufnahmen vor Gericht ebenfalls möglich, wenn auch mit Einschränkungen. Wer die aktuellen Regeln kennt, nutzt Dashcams legal und mit maximalem Nutzen.
Dashcams sind in Deutschland erlaubt, aber permanentes Aufzeichnen ist problematisch. Rechtssicher sind kurze Loops von 1 bis 2 Minuten, die sich automatisch überschreiben. Im Unfallfall gespeicherte Aufnahmen dürfen vor Gericht als Beweismittel genutzt werden.
Die rechtliche Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass die anlasslose Daueraufzeichnung im öffentlichen Raum in die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer eingreift. Eine Dashcam, die permanent alles aufzeichnet, ist deshalb grundsätzlich unzulässig — auch wenn sie privat betrieben wird.
Der Ausweg: Loop-Aufzeichnung. Die Kamera zeichnet kontinuierlich auf, überschreibt aber nach einem kurzen Intervall (typisch 30 Sekunden bis 3 Minuten) automatisch. Nur bei einem Auslöser — Erschütterung, manuelle Betätigung, Aufprallsensor — wird die aktuelle Sequenz gespeichert. Diese Konfiguration ist rechtssicher, weil die dauerhafte Aufzeichnung vermieden wird.
Das BGH-Urteil 2018
Der Bundesgerichtshof hat am 15. Mai 2018 entschieden: Dashcam-Aufnahmen dürfen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden. Auch wenn die Aufzeichnung gegen das Datenschutzrecht verstößt, überwiegt im konkreten Einzelfall das Interesse an der Wahrheitsfindung. Damit wurde die vorher gängige Praxis beendet, Dashcam-Videos als Beweis generell abzulehnen.
Strafrechtlich bleibt die unzulässige Aufzeichnung allerdings verfolgbar. Das heißt: Die Aufnahme hilft vor dem Zivilgericht beim Unfall, aber eine permanente Dauer-Dashcam kann gleichzeitig zu einer Datenschutzordnungswidrigkeit führen. Das Bußgeld liegt typisch bei 150 bis 500 Euro.
Rechtssichere Dashcam-Konfiguration
Folgende Einstellungen machen eine Dashcam rechtssicher:
- Loop-Modus aktiv: Kurze Segmente (30 Sekunden bis 2 Minuten), automatisches Überschreiben.
- G-Sensor: Nur bei Erschütterung oder Unfall wird die aktuelle Sequenz gesperrt und gespeichert.
- Aufzeichnung nur bei Fahrt: Viele moderne Dashcams bieten einen „Parkmodus", der bei abgestelltem Fahrzeug aktiviert bleibt. Dieser Modus ist rechtlich heikel, weil er im Grunde eine stationäre Überwachung darstellt.
- Tonaufnahme deaktivieren: Die Aufnahme von Tönen im Fahrzeug kann als Verletzung des Rechts am gesprochenen Wort gewertet werden, besonders bei Mitfahrern.
- Kein öffentliches Posten: Dashcam-Videos dürfen nicht einfach auf YouTube oder Facebook veröffentlicht werden. Nummernschilder und Gesichter müssen geschwärzt sein.
Unfallfall: Was tun mit der Aufnahme?
Bei einem Unfall wird die automatisch gespeicherte Sequenz zum wichtigen Beweismittel. Richtige Handhabung:
- Dashcam nicht ausschalten, bis die Datei gesichert ist.
- Bei der Polizei-Unfallaufnahme die Existenz der Aufnahme erwähnen.
- Zu Hause die gesperrte Datei auf mehreren Medien sichern — SD-Karte, Computer, Cloud.
- Originaldatei nicht bearbeiten oder schneiden. Die Rohdatei ist vor Gericht am stärksten.
- Bei Zivilprozess dem Gericht oder der gegnerischen Versicherung die Datei zur Verfügung stellen. Die Gegenseite muss die Möglichkeit bekommen, sie zu prüfen.
Fazit
Dashcams sind in Deutschland legal, wenn sie im Loop-Modus arbeiten und nur bei Auslösern dauerhaft speichern. Die BGH-Entscheidung von 2018 hat die Verwertbarkeit vor Gericht bestätigt. Wer eine Dashcam nutzt, sollte auf rechtssichere Konfiguration achten und die Aufnahmen nicht öffentlich verbreiten — dann ist der Nutzen bei Unfällen deutlich höher als das rechtliche Risiko.
Häufige Fragen
Sind Dashcams in Deutschland grundsätzlich erlaubt?
Ja, seit dem BGH-Urteil von Mai 2018 ist die Nutzung klar geregelt. Permanentes Aufzeichnen ist allerdings datenschutzrechtlich problematisch. Rechtssicher ist der Loop-Modus mit automatischem Überschreiben nach 1 bis 3 Minuten — nur bei G-Sensor-Auslösung wird dauerhaft gespeichert.
Darf ich Dashcam-Videos auf YouTube oder Social Media hochladen?
Nein, nicht unbearbeitet. Nummernschilder und erkennbare Gesichter Dritter müssen vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Ohne diese Maßnahme verstößt die Veröffentlichung gegen das Recht am eigenen Bild und gegen das Kunsturhebergesetz.
Welche Dashcam-Einstellungen sind rechtssicher?
Loop-Aufzeichnung mit 30 Sekunden bis 2 Minuten Segmentlänge, G-Sensor zur automatischen Sperrung bei Erschütterung, deaktivierte Tonaufnahme und Aufzeichnung nur während der Fahrt. Parkmodus ist rechtlich heikel, weil er einer stationären Dauerüberwachung nahekommt.
Kann eine Dashcam-Aufnahme wirklich vor Gericht verwertet werden?
Ja. Der BGH hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar sind — auch wenn die Aufzeichnung gegen Datenschutzrecht verstoßen haben sollte. Das Interesse an Wahrheitsfindung überwiegt im konkreten Unfallfall.